Krankenfahrten von Taxi Hofmann

Einfache Abrechnung mit allen Krankenkassen

(außer AOK)

Nutzen Sie unseren Service der Beförderung zu allen Kliniken und Ärzten: Der Gesetzgeber gestattet für einige Formen der Krankenbehandlung die Inanspruchnahme eines Taxis, um  zum Behandlungsort und nach Hause zurück zu fahren. Die Kosten dafür tragen die Krankenkassen. Eine Verordnung zur Krankenbeförderung ist unerlässlich - Sprechen Sie hierfür Ihren behandelnden Arzt an. Auch sollten Sie eine Krankenfahrt vorher mit der Krankenkasse abgeklärt haben, da wir immer die Genehmigung Ihrer Krankenkasse benötigen.


Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Krankenkasse - Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens aber 5€ und maximal 10 €, entrichten.